AGBs - Bürogolf - Profi

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bürogolf-Profi

1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Bürogolfevents und anderen Veranstaltungen
und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der Fa. Bürogolf-Profi Inh. Joachim Hieke, vertreten durch Joachim
Hieke (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von
diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die
ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot für ein Bürogolfevent oder anderer Veranstaltungen, in dem alle vereinbarten
Leistungen sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Leistungsumfang eines Bürogolfevents
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die
den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages
nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist
berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen
und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich,
sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50% zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der
Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige
Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
5.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die
Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
5.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist -
unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und
dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu

6. Kündigung
6.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des
Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach
folgender Staffelung:
- bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin = 80 % des vereinbarten Honorars.
6.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur
insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
6.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
7. Haftung
7.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
7.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen
Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die
Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus
welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
7.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche
gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger
Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt,
derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
7.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
8. Zahlung
8.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
8.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu
machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die
Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das
vereinbarte Honorar beschränkt ist.
9.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens
bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner
Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Hannover
vereinbart.
12. Nebenabreden / Schriftform
12.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber
Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
12.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der
Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand Oktober 2009

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